Örtliche Bauaufsicht


Der nachstehende Auszug aus dem ÖBA-Leistungsbild gibt einen Einbick in die angebotenen Dienstleistungen:

  • örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn einschließlich der Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle
  • das Überwachen der baulichen Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den freigegebenen Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen, den Verträgen und den Angaben aus dem Bereich der künstlerischen und technischen Oberleitung sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
  • stichprobenartige Kontrolle der Materialien, der Qualität und Maßgenauigkeit
  • das Aufstellen, Überwachen und Aktualisieren der Detailterminpläne für den Bauablauf
  • die Kontrolle der Abrechnungen
  • die Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer, beteiligter Fachplaner und Feststellung von Ausführungs- und Qualitätsmängeln
  • die Rechnungsprüfung (fachtechnisch und rechnerisch)
  • das Führen und Protokollieren von Baubesprechungen
  • das Überwachen der Mängelbehebung
  • die Übergabe des Objektes einschließlich Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen z.B. Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, etc